Schritte können dann störend wirken, wenn die Richtung nur unzureichend bestimmt ist; ihre Funktion als zielgerichtete Fortschrittsbewegung ist in diesem Fall eingeschränkt oder aufgehoben. Ob Schritte als kontraproduktiv zu bewerten sind, hängt davon ab, ob ein klar definierter Zielzustand („Ankommen“) vorausgesetzt wird und ob dieser Zustand konkret festgelegt ist. Ohne eine solche Definition lässt sich nicht entscheiden, ob Schritte den Prozess unterstützen oder lediglich als Teil des Prozesses ohne Zielbezug wirken.
April26`
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